Geschäftsordnung des VfB FANCLUB MESA n.E.V.

1. Regelmäßige Besuche von Spielen des VfB Stuttgart
Der Fanclub übernimmt die Sammelbestellungen von Einzel- und Dauerkarten für seine
Mitglieder, wobei Einzelkarten auch für Nichtmitglieder bestellt werden können. Dauerkarten
können nur in Ausnahmefällen von Nichtmitgliedern bestellt werden. Dauerkarten sind über
den Fanclub verbilligt und dieser Preisvorteil wird an die Mitglieder weitergegeben. Jedes
Mitglied hat ein Recht auf die jährliche Verlängerung seines Dauerkartenplatzes, sofern dies
auch vom VfB Stuttgart gewährleistet wird. Nichtmitglieder haben auf Ihre Dauerkarte nur
Anspruch, solange diese Plätze nicht für Mitglieder benötigt werden.
Je nach Teilnehmerzahl werden Fahrgemeinschaften, Zug- oder Busfahrten organisiert.
Hierbei dürfen selbstverständlich auch Fans, die nicht im Verein organisiert sind, mitfahren.
Die Teilnahme an den Spielen ist freiwillig.

2. Verzicht auf Gewalt
Der Verzicht auf Gewalt ist oberstes Gebot für den Beitritt in den Fanclub. Wir wollen
unseren Verein in allen Situationen positiv und friedlich präsentieren. Wer sich nicht an die
Gewaltverzichtserklärung hält, kann aus dem Verein fristlos ausgeschlossen werden. Auch
von Seiten des VfB Stuttgart wird der Gewaltverzicht als äußerst wichtiges Thema
angesehen, für das der Fanclub mit seinen Mitgliedern einsteht.
Jedes Mitglied muss sich darüber im Klaren sein, dass der Einsatz von Pyrotechnik ein
Stadionverbot nach sich ziehen kann. Auch während der Busfahrten unseres Fanclubs wird
das Abbrennen von Pyrotechnik und Böllern nicht toleriert – auch nicht auf Rast- oder
Parkplätzen.

3. Die Organe des Vereins
a) Die Vorstandschaft besteht aus
dem 1. Vorstand
Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich sowie beim VfB Stuttgart. Er hat eine
Einzelvertretungsbefugnis.
dem 2. Vorstand
Ist der 1. Vorstand verhindert, so vertritt ihn der 2. Vorstand in allen Rechten und Pflichten.
Auch er hat eine Einzelvertretungsbefugnis.
dem Schriftführer
Er führt die Protokolle über alle Vorstandssitzungen und über die Mitgliederversammlung.
Die Protokolle müssen alle wesentlichen Beschlüsse beinhalten und werden jeweils vom
Schriftführer und vom Vorstand unterschrieben. Außerdem fertigt der Schriftführer zu jeder
Mitgliederversammlung eine Anwesenheitsliste. Darüber hinaus erstellt der Schriftführer die
Einladung und den Zeitungsbericht zur jährlichen Mitgliederversammlung. Zudem fertigt er
bei Änderungen in der Vorstandschaft die notwendige Meldung an den VfB sowie die Bank
und ist dafür verantwortlich, dass Informationen aller Art an die Mitglieder kommuniziert
werden.
dem Kassier
Dieser erledigt alle Kassengeschäfte. Er ist berechtigt, alle diesbezüglichen Schriftstücke zu
unterzeichnen. Er ist verpflichtet, Buch zu führen. Zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres
fertigt er den Jahresabschluss und veranlasst die Prüfung der Kasse durch den/die
gewählten Kassenprüfer. Das Vereinskonto ist grundsätzlich im Haben zu führen. In
Ausnahmefällen darf es kurzfristig überzogen werden, wenn der Ausgleich in absehbarer
Zeit gewährleistet ist (Einzug der Forderungen etc.). Auch der Kassier vertritt den Verein
gerichtlich und außergerichtlich und hat Einzelvertretungsbefugnis.
und mindestens X Beisitzer, wobei ein Beisitzer für die sozialen Medien zuständig ist.
Darüber hinaus ist ein Beisitzer für das Ticketing, den Jugendbereich und Veranstaltungen
zuständig .
b) Der/die Kassenprüfer
Die Kasse wird nach dem Jahresabschluss, in jedem Fall aber vor der
Mitgliederversammlung, geprüft. Ein Kassenprüfer legt den Prüfbericht an der
Mitgliederversammlung ab. Ist der Kassenprüfer verhindert, muss er den Prüfbericht beim 1.
Vorstand vor der Mitgliederversammlung schriftlich abgeben. Erst dann kann die Entlastung
des Kassiers beantragt werden.
c) Die Mitgliederversammlung
Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. In den
Vorstand können jedoch nur Personen gewählt werden, die volljährig und Mitglied sind. Nur
anwesende Teilnehmer oder schriftlich abgegebene Bewerbungen mit
Wahlannahmeerklärungen können bei der Wahl berücksichtigt werden. Der Fanclub begrüßt
es, wenn möglichst viele Mitglieder an der Mitgliederversammlung teilnehmen und sich somit
aktiv im Verein engagieren.


4. Mittelverwendung
Vereinsgelder dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Ausgaben, die
500€ übersteigen, dürfen nicht von den befugten Vorstandsmitgliedern eigenmächtig
vorgenommen werden, sondern müssen durch die Vorstandschaft beschlossen werden.
Hiervon sind Karten- und Busbestellungen ausgeschlossen.


5. Mitgliedsbeiträge
Die Aufnahmegebühr gilt für Personen ab 18 Jahren und beträgt 20€. Der Jahresbeitrag wurde auf 10€ festgelegt.
Für Minderjährige und Jugendliche unter 18 Jahren wird kein Jahresbeitrag erhoben. Studenten, Auszubildende,
Personen mit Behinderungen und Rentner erhalten auf
Antrag ebenfalls eine Beitragsbefreiung. In Ausnahmefällen kann die Vorstandschaft von
dieser Regelung abweichen.
Der Jahresbeitrag ist jeweils zum 01.07. fällig und wird bis spätestens 01.09. jeden Jahres
vereinbarungsgemäß vom Konto abgebucht. Neue Mitglieder zahlen immer sofort bei Eintritt
den vollen Betrag für das noch laufende Jahr. Bei Eintritt ab dem 01.04. jeden Jahres ist für
das laufende Geschäftsjahr kein Beitrag mehr fällig. Die Abbuchung erfolgt dann erst mit
dem Beitragseinzug für das Folgejahr.
Bei Austritt oder Ausschluss wird kein anteiliger Beitrag zurückerstattet.

Vielen Dank für ihr Interesse!

Mönsheim, den 16.04.2025

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